ZERTIFIZIERUNGSOFFENSIVE
DER VERBÄNDE SLS UND FVS

ZERTIFIZIERTES SOLARIUM (RTS) WIRD ZUM
QUALITÄTSSYMBOL DER BESONNUNG

(Auszug aus den aktuellen Verbandsnachrichten;
Quelle: www.solarien-verbaende.de)

Das gemeinsame Ziel der Verbände der Besonnungsbranche ist die Zertifizierung einer möglichst großen Zahl von Besonnungsbetrieben.

Hierdurch sichern sich Sonnenstudios nicht nur einen entscheidenden Marktvorteil sondern dokumentieren ihr hohes Qualitätsniveau. Dies ist absolut notwendig, um bundesweit neue Kunden zu gewinnen.

Jedes Sonnenstudio wird aufgerufen, sich zertifizieren zu lassen.

Wer diese Chance nicht nutzt wird innerhalb der nächsten Monate auch erhebliche Schwierigkeiten mit den Kunden bekommen. Das zertifizierte Studio wird Maßstab für Zuverlässigkeit, Beratung, Besonnungsqualität und Service.

Für die Studiobetreiber wurde der folgende Leitfaden zur Vorbereitung auf eine zügige Zertifizierung erstellt.

Prüf- und Betriebsbuch
(Sie gehören standardmäßig zu den betriebsfähigen Geräten und sind über den Gerätehersteller zu erhalten).

  • Prüf- und Betriebsbuch mit allen Angaben zum Gerät (Seriennummer, Baujahr, Betriebsanleitung etc.)
  • max. Bestrahlungsstärke beim kürzesten Abstand
  • Zwangs-/Notabschaltung
  • kleinstmöglicher Dosierungsschritt
  • Werte aus dem Prüf- und Betriebsbuch müssen innerhalb der zugelassenen Gerätegruppen liegen
  • Konformitätserklärungen der Solarien
  • Typenschild mit Angaben des UV-Typs und der Seriennummer auf dem Solarium
  • Äquivalenzbescheinigung des jeweiligen Herstellers, falls optisch wirksame Bauteile nicht als Original im Gerät genutzt werden
  • Diese Bescheinigung fällt in den Bereich des Lampenherstellers, bei „private label“ - Produkten in den Bereich des Auftraggebers, der die Lampe in seinem Namen produzieren lassen hat.
Nachweise der Mitarbeiter

  • Anzahl der Mitarbeiter während der Öffnungszeiten
  • Qualifikationsnachweis über eine Schulung bei der AfB
  • Mindestens ein Mitarbeiter muss den genannten Nachweis besitzen. Dazu muss eine Prüfung bei der AfB abgelegt werden.
  • Jedoch alle Mitarbeiter im Kundenkontakt müssen ihre Kompetenz nachweisen, z.B. durch interne Schulungen.
  • Der Nachweis der internen Schulung ist zu führen, Ausbildungsstand wird ggf. im Rahmen der Zertifizierung überprüft
  • Gültigkeit der Schulung (zur Zeit nur durch AfB)
  • Aktualisierung mindestens alle 5 Jahre
Nachweis über die Beratung

  • Eine Beratung muss von geschultem Personal durchgeführt werden.
  • Beratung aller Neukunden über Risiken, Vorsichtsmaßnahmen und Ausschlusskriterien
  • Hauttypenbestimmung & Besonnungsplan
  • Hauttypenbestimmung gemäß Katalog B der UV-Fibel (RTS)
  • Erstellung eines Dosierungs-/Besonnungsplans gemäß Katalog C der UV-Fibel (RTS)
  • Dokumentation des Beratungsgesprächs
Hygienevorschriften

  • Ausgabe von neuen oder desinfizierten Augenschutzbrillen
  • Augenschutzbrillen müssen der Norm DIN EN 170 entsprechen.
  • Tägliche Reinigung der Bodenfläche inklusive der Fußmatten
  • Reinigung des Solariums mit Desinfektionsmitteln nach jeder Besonnung durch das Personal oder Benutzung von Einmalfolie
  • Das verwendete Desinfektionsmittel muss DGHM gelistet sein.
Kundeninformationen

  • Informationen in der Kabine
  • max. Anfangsbestrahlung in Minuten
  • Schwellenbestrahlungsdauer für die Hauttypen II bis IV
  • allgemeine Schutzhinweise
  • Informationen im Studio
  • Wirkung von UV-Besonnung auf den Menschen
  • Einflüsse von Hauttyp, Vorbestrahlung und UV-Empfindlichkeit
  • Gesundheitsrisiken und UV-Schutzempfehlungen

Die AfB wird kurzfristig ein Schulungsangebot zur erfolgreichen Umsetzung und Vorbereitung der Zertifizierung anbieten. Akkreditierte Unternehmen, die die Zertifizierung durchführen, finden Sie unter http://www.solarien-verbaende.de .




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