(A) Gerätestandards 1. Konstruktion der Bestrahlungsgeräte nach DIN EN 60335-2-27, Einhaltung dieser Anforderungen während der gesamten Lebensdauer (Einsatzzeit) der Geräte, Einhaltung der vom Hersteller für den Betrieb geforderten Umgebungsbedingungen (z. B . hinsichtlich der Umgebungstemperatur). Bei der Überprüfung ist eine Messtoleranz von + 15% zu berücksichtigen.
2. Ausschließliche Verwendung von optischen Originalersatzteilen 1 (Filter, Reflektor, Lampe) oder von optischen Austauschteilen, die vom Geräte- oder Ersatzteilhersteller dafür zugelassen sind.
3. Vorhandensein einer durch den Nutzer unmittelbar zugänglichen Notabschaltung am Gerät.
4. Vorhandensein der geforderten technischen Voraussetzung zur Dosierung in Schritten von 0,2 MED (entsprechend 50 J/m²) und zur Zwangsabschaltung nach maximal 3,5 MED (entsprechend 875 J/m²).
5. Einhaltung des geforderten Gleichmäßigkeitsfaktors der Bestrahlungsstärke in der definierten Nutzfläche gemäß DIN 5050/1 von g =0,4.
6. Begrenzung der Bestrahlungsstärke von Geräten gem. Anlage 1 unter Berücksichtigung: a. vernachlässigbarer Emission im Bereich UVC (EUV-C < 10 -3 W/m²) b. der Einhaltung von Mindestabständen nach Angabe des Herstellers bei Geräten, die bauartbedingt variable Entfernungen zum Nutzer zulassen (freistehende Gesichtsbräuner etc.)
7. Es werden Schutzbrillen gemäß DIN EN 170 angeboten.
8. Führung eines Betriebs- und Prüfbuches gemäß Anlage 2
9. Vorhandensein der gemäß DIN EN 60335-2-27 und SSK geforderten, deutlich sichtbaren und lesbaren und dauerhaft angebrachten Geräteaufschriften und Schutzhinweise und ggfs. des Mindestabstand.
10. Ausführliche schriftliche Herstellerinformation für den Gerätebetreiber
(B) Betriebsablauf 1. Einhaltung der allgemeinen Hygienerichtlinien gem. Anlage 3
(C) Fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter 1. Anerkannter Qualifikationsnachweis (mit erfolgreichem Abschlusstestat)
2. Nachweis über Fortbildungs- bzw. Auffrischungskurse (im Abstand von jeweils 5 Jahren nach der Erstqualifikation) 1. Richtlinien für den Ersatz von optischen Bauteilen werden derzeit auf internationaler Basis festgelegt. Diese sollten, sobald sie verfügbar sind, Berücksichtigung finden. 2 Vorsicht! UV-Strahlung kann Schäden an Augen und Haut verursachen. Schutzhinweise beachten!"
3. Maximale Anfangsbestrahlungsdauer in Minuten (entsprechend 0,4 MED) und Höchstbestrah-lungsdauer in Minuten (Werte sind gerätespezifisch zu ermitteln und anzugeben!).
Mehr Informationen finden Sie unter: www.solarien-verbaende.de Quelle: www.solarien-verbaende.de
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